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Was ist Recht? Über die juristischen Hintergründe von STRAFE

Seit drei Tagen ist die neue Anthologie-Verfilmung STRAFE von Ferdinand von Schirach nun endlich als Stream auf RTL+ verfügbar. In sechs Episoden wurden sechs Kurzgeschichten des Erfolgsautors verfilmt. Das Ungewöhnliche am Projekt: Nicht nur ein talentierter Kopf steckt hinter der Umsetzung. Insgesamt konnten sechs renommierte Regisseur*innen gewonnen werden, die sich je einer der Geschichten angenommen haben: Helene Hegemann, Mia Spengler, Oliver Hirschbiegel, Patrick Vollrath, Hüseyin Tabak und David Wnendt haben die einzelnen Folgen von STRAFE mit ihrem eigenen Stil zu etwas ganz Besonderem gemacht.

Trailer STRAFE

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Künstlerische Freiheiten

Jurist und Schriftsteller Ferdinand von Schirach ist dafür bekannt, dass in seinen Erzählungen die Grenzen zwischen Gut und Böse, Recht und Unrecht nah beieinander liegen. Für viele Zuschauer*innen ist diese Anthologie deshalb nicht bloß eine ästhetische Verfilmung seiner Kurzgeschichten, sondern stellt sie auch vor die Frage, wie Rechtsprechungen und Verteidigungen in Deutschland zu Stande kommen. Alle sechs Regisseur*innen waren bei der Umsetzung ihrer Kurzgeschichte mit dieser Fragestellung konfrontiert und konnten ihren persönlichen Zugang zur jeweiligen Thematik in von Schirachs Werke einfließen lassen.

Helena Hegemann, die Regisseurin von „Subotnik“, erlebte diese Dreherfahrung folgendermaßen:

Die künstlerische Freiheit, die uns für die Umsetzung nicht nur zugestanden wurde, sondern zu der wir regelrecht aufgefordert wurden, hat dazu geführt, dass zwei völlig unterschiedliche Sichtweisen dynamisch zu etwas Neuem verschmelzen – ein Phänomen, das mir in jedem der ‚Strafe‘-Filme begegnet. Das finde ich großartig.“

Auch der Regisseur Oliver Hirschbiegel, der für STRAFE den Film „Der Taucher“ verfilmte, erzählt von der einzigartigen literarischer Handschrift Ferdinand von Schirachs, die er im Film widerspiegeln wollte:

Anmut wie jeglicher Verzicht auf eitle literarische Schnörkel, der Fokus allein gerichtet auf das beschriebene menschliche Schicksal, zeichnet seine Texte aus. Exakt dieser Richtschnur habe ich mich bei der Umsetzung von ‚Der Taucher‘ in Bezug auf Dramaturgie und Bildsprache verschrieben.“

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Ein Blick aus Sicht des Experten

Im Rahmen des Streaming-Starts dieser besonderen Anthologie hat die Anwaltskanzlei Wilde Beuger Solmecke (kurz WBS) eine Episode von STRAFE beispielhaft genauer unter die Lupe genommen und auf ihre juristische Akkuratesse geprüft. Analysiert wurde Patrick Vollraths Film „Das Seehaus“.

Achtung! Die folgenden Abschnitte enthalten Spoiler. STRAFE könnt ihr hier vorher selbst sehen.

In „Das Seehaus“ möchte Felix Ascher (Oliver Dittrich) nach seinem verfrühten Ruhestand in das geerbte Haus am See seines Großvaters zurückkehren. Für Ascher war dieses Haus immer ein Platz der Ruhe und Idylle. Doch als die Gemeinde den Platz am See für den Bau von Ferienhäusern verkauft, fürchtet Ascher das Ende seiner Ruhe. Er reicht einige Beschwerden ein, die jedoch immer wieder abgelehnt werden und greift in seiner Verzweiflung zu drastischen Mitteln. Neben dem Seehaus hat Aschers Großvater ihm auch Gewehre hinterlassen. Mit einem dieser Gewehre erschießt er die Ehefrau (Lisa Surmann) des Hotelmanagers. Die folgenden Mordermittlungen, in denen auch Ascher befragt wird, bleiben ohne Ergebnis. Erst durch einen Unfall, durch den Ascher im Krankenhaus landet, wird der Waffenschrank im Keller entdeckt. Die Ermittler starten im Krankenhaus eine heimliche Abhöraktion, in der Felix Ascher in einem Selbstgespräch den Mord gesteht, aber in den Gerichtsverhandlungen trotzdem freigesprochen wird.

Damit kommen wir zur entscheidenden Frage, die sich das Publikum in jeder Episode von STRAFE stellen kann: Wie kann das sein? Bevor es aber um die rechtlichen Grundlagen des Freispruchs gehen soll, gibt Hauptdarsteller Oliver Dittrich einen Einblick in die Erfahrungen mit der Rolle:

Wir lernen das Psychogramm eines Mannes kennen, um zu verstehen, warum aus ihm das wurde, was er ist und später das tut, was er tut. Warum er letztlich aus Überforderung und Hilflosigkeit immer unberechenbarer wird und Grenzen überschreitet, die ein normaler, vernünftiger Mensch – selbst in einer vergleichbar verzweifelten Lage – niemals überschreiten, sondern andere Lösungen finden würde.“

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Wie kam es nun dazu, dass Ascher trotz des heimlich aufgezeichneten Geständnisses freigesprochen wird? Warum hat sein Geständnis vor Gericht keine Gültigkeit beziehungsweise ist es überhaupt legal, Räume zu verwanzen?

Christian Solmecke von der Anwaltskanzlei WBS sagt dazu: Jein. Bis heute dürfen Abhöraktionen durchgeführt werden, aber nur bei Verdacht auf eine schwere Straftat. Darüber hinaus darf laut Solmecke nicht alles verwendet werden, was in so einer Abhöraktion festgestellt wird. Das ist der entscheidende Punkt, warum Felix Ascher freigesprochen werden konnte: Er gesteht den Mord nicht im Gespräch mit einer anderen Person, sondern in einem Gespräch mit sich selbst. Selbstgespräche fallen in den Kernbereich des Persönlichkeitsbereichs und dürfen in Prozessen nicht verwendet werden. Der Bundesgerichtshof, also das oberste Gericht Deutschlands, vergleicht Selbstgespräche nämlich mit Gedanken. Sie sind somit stets frei.

Auch Oliver Dittrich war anfangs von dem Freispruch irritiert:

„Ich habe mich mit dem Obersten Richter, der in unserem Film das Urteil verliest, ausführlich darüber unterhalten. Solche Fälle, sagte er mir, sind ‚one in a million‘-Fälle und eine echte Herausforderung. Was ist wirklich gerecht? Wo kommen Gesetze ganz klar an ihre Grenzen? Er ist im Übrigen kein Schauspieler, sondern tatsächlich amtierender Richter. Eine kluge Entscheidung unseres Regisseurs Patrick Vollrath, diese Figur und die gesamte Strafkammer nicht mit Darstellern, sondern mit echten Richtern zu besetzen. Die Authentizität im Gerichtssaal war echt bedrückend, Wortwahl und Tonalität des sehr langen Urteiltextes hätte niemand besser und glaubhafter rüberbringen können als er.“

Wer Interesse an den weiteren Analyseergebnissen der Kanzlei WBS hat, kann sich hier das gesamte Video anschauen:

„Strafe“: Anwalt Solmecke analysiert neue Top-Serie von Schirach auf RTL+

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Und wer nach diesem spannenden Einblick in die Rechtsgrundlagen der Geschichten neugierig geworden ist, kann sich jetzt auf STRAFE freuen. Die Anthologie-Serie ist seit dem 28. Juni auf RTL+ im Stream verfügbar. Ein Blick in alle sechs Episoden, herausragend inszeniert von Helene Hegemann, Mia Spengler, Oliver Hirschbiegel, Patrick Vollrath, Hüseyin Tabak und David Wnendt, lohnt sich  unbedingt.