Übersicht
A. Ziel und Anwendungsbereich
B. Grundsätzliche Anforderungen
B.1 Informationspflicht
B.2 Grundsätzliche Verhaltensanforderungen
B.3 Schutz des Unternehmensvermögens
B.4 Betrug, Untreue, Diebstahl, Verlust, Sachbeschädigung
C. Vermeidung von Interessenkonflikten, Umgang mit Geschäftspartnern und Dritten
C.1 Vermeidung von Interessenkonflikten
C.2 Beziehungen zu Geschäftspartnern
C.3 Verbot von Bestechung und Korruption
C.4 Einladungen, Geschenke, Entertainment und Veranstaltungen
C.5 Verhalten gegenüber Wettbewerbern
C.6 Verhalten gegenüber öffentlichen und politischen Institutionen
C.7 Spenden und Sponsoring
D. Geschäftsgeheimnisse, Vertraulichkeit und geistiges Eigentum
D.1 Geschäftsgeheimnisse, Vertraulichkeit
D.2 Schutz geistigen Eigentums
E. Nutzung und Sicherheit von IT- und Kommunikationssystemen
F. Mensch und Umwelt
F.1 Allgemein
F.2 Gleichbehandlung
F.3 Faire Arbeitsbedingungen
F.4 Arbeitssicherheit, Gesundheitsschutz
F.5 Erhebung und Verarbeitung personenbezogener Daten
F.6 Umweltschutz
G. Bekämpfung von Geldwäsche
H. Außenwirtschaft und Exportkontrolle
I. Folgen von Verstößen, Mitwirkung Betriebsrat
I.1 Konsequenzen von Compliance-Verstößen
I.2 Unterlassen von Repressalien
I.3 Mitwirkung Betriebsrat
J. Ansprechpartner, Vornahme von Meldungen
K. Geltung und Anpassungen
Diese Compliance-Richtlinie bestimmt das unternehmensweite Verständnis und die grundsätzliche Einstellung der Constantin Film Gruppe zu den verschiedenen Compliance-Herausforderungen, zur Einhaltung geltenden Rechts und zum Schutz des Firmenvermögens, zum Umgang mit Geschäftspartnern und Dritten, zum Umgang mit Informationen und Daten sowie zur Vermeidung von Interessenkonflikten und zum Kartellrecht. Die Bereiche Mensch und Umwelt sowie die internen Verhaltensregeln bestimmt, teilweise ergänzend, teilweise ausschließlich, auch der separate Code of Conduct. Diese Richtlinie sowie der Code of Conduct gelten für alle Mitarbeiter*innen sowie Vorstände und Geschäftsführungen der Constantin Film Gruppe (nachfolgend einheitlich „Mitarbeiter*in“ genannt). Strengeres Recht geht den Regelungen dieser Compliance-Richtlinie vor.
Für die Constantin Film Gruppe können Compliance-Verstöße u.a. folgende Konsequenzen haben:
Unter der „Constantin Film Gruppe“ verstehen wir die Constantin Film AG und alle ihre Mehrheits-Beteiligungsunternehmen in Deutschland, in der EU und weltweit, d.h. alle Unternehmen, an denen die Constantin Film AG unmittelbar oder mittelbar mit mindestens 50,1 % der Anteile beteiligt ist oder über Stimmrechte in dieser Höhe verfügt.
Jede*r Mitarbeiter*in muss sich über die für seinen/ihren Verantwortungsbereich geltenden EU-Richtlinien und Verordnungen, Gesetze, Vorschriften und internen Anweisungen informieren. In Zweifelsfällen ist Rat bei der Rechtsabteilung der Constantin Film Gruppe, der zuständigen Geschäftsführung oder bei einem anderen unter Abschnitt J genannten Ansprechpartner einzuholen.
Für einzelne Regelungsbereiche können gesonderte Richtlinien der Constantin Film Gruppe oder einzelner Konzerngesellschaften, Arbeitsanweisungen, Merkblätter usw. („interne Anweisungen“) bestehen, die die Regeln dieser Compliance-Richtlinie präzisieren oder ergänzen und die von den Mitarbeiter*innen ebenfalls zu beachten sind.
Vorstände und Geschäftsführungen der Gesellschaften der Constantin Film Gruppe sind verantwortlich für die Integrität unserer Unternehmen. Sie haben die Umsetzung sowie die Einhaltung dieser Compliance-Richtlinie sicherzustellen. Jede*r Vorgesetzte und jede*r Mitarbeiter*in ist darüber hinaus verpflichtet, den Code of Conduct der Constantin Film Gruppe einzuhalten.
Zudem ist jede*r Mitarbeiter*in verpflichtet,
Das Unternehmensvermögen darf nicht für private Zwecke verwendet werden.
Der Einkauf und Verkauf von Unternehmensvermögen müssen transparent, nachvollziehbar, wirtschaftlich und zu marktgerechten Konditionen erfolgen. Persönliche Interessen einzelner Mitarbeiter*innen dürfen Entscheidungen und wirtschaftliche Transaktionen nicht beeinflussen.
Jede*r Vorgesetzte muss in seinem/ihrem Verantwortungsbereich eine Organisation aufbauen, die das Unternehmensvermögen vor Verlust und Missbrauch schützt.
Um Betrug, Untreue, Diebstahl, Verlust und Sachbeschädigung zu vermeiden, müssen alle Mitarbeiter*innen
Jede*r Mitarbeiter*in muss seine/ihre privaten Interessen und die Interessen der Constantin Film Gruppe streng voneinander trennen. Bereits der Anschein eines Interessenkonflikts ist zu vermeiden. Zu diesem Zweck müssen Mitarbeiter*innen die Beziehungen zwischen ihren privaten Interessen und ihren geschäftlichen Verpflichtungen regelmäßig überprüfen.
Folgende Aufträge dürfen nur dann erteilt und die nachstehend genannten Tätigkeiten nur dann übernommen werden, wenn sie vorher von dem/der zuständige/n Geschäftsführer*in oder Vorstand genehmigt wurden:
Mitarbeiter*innen, die sich direkt oder indirekt mit 5 % und mehr an einem Wettbewerbsunternehmen beteiligen möchten oder bereits beteiligt sind, müssen dies dem/der zuständige/n Geschäftsführer*in oder Vorstand melden. Dieser wird dann prüfen, ob ein Interessenkonflikt besteht.
Die Constantin Film Gruppe erwartet von Mitarbeiter*innen, Kunden und Lieferanten
Korruption und Bestechung schädigen den Wettbewerb, entsprechen nicht unseren Unternehmenswerten und setzen die Constantin Film Gruppe sowie jede/n einzelne/n ihrer Mitarbeiter*innen einem erheblichen Haftungsrisiko aus.
Es ist deshalb verboten,
Das gilt auch, wenn die entsprechenden Handlungen durch Zwischenschaltung von Dritten vorgenommen werden sollen, zum Beispiel durch Angehörige, Freunde, Agenten oder Vermittler oder die Vorteile solchen nahestehenden Personen zugutekommen sollen.
Da Einladungen und Geschenke mit Risiken in Hinblick auf Bestechung, Korruption und das Entstehen von Interessenkonflikten verbunden sein können, müssen alle Formen von Geschenken und Entertainment mit Vorsicht behandelt werden. Mitarbeiter*innen der Constantin Film Gruppe dürfen von Geschäftspartnern und deren Mitarbeiter*innen Einladungen und Geschenke nur annehmen und diesen Einladungen nur aussprechen und Geschenke nur machen, wenn und soweit diese sich im angemessenen Rahmen bewegen. Einladungen zu und die Teilnahme an sozialen, gesellschaftlichen und Freizeit-Events im geschäftlich veranlassten Umfeld sind zulässig, wenn sie sich in angemessenem Rahmen bewegen und den lokal üblichen Gepflogenheiten entsprechen. Sie dürfen jedoch keinesfalls auch nur den Eindruck erwecken, dem fairen Wettbewerb zu schaden oder zu Interessenkonflikten zu führen.
Um bereits den Anschein von Korruption zu vermeiden, gelten folgende Regeln:
Für die Gewährung und Entgegennahme von sonstigen Vorteilen gilt Entsprechendes.
Einladungen, Geschenke und sonstige Vorteile mit einem erkennbaren Gegenwert von mehr als EUR 250 (inklusive Mehrwertsteuer), die Mitarbeiter*innen angeboten werden, sind von dem/r Mitarbeiter*in gemäß Abschnitt J zu melden. Dies gilt auch dann, wenn der/m Mitarbeiter*in im Kalenderjahr von derselben Person oder dieser nahestehenden anderen Personen mehrere Vorteilsgewährungen erhält, deren Wert kumulativ den Schwellenwert von EUR 2.000 überschreitet.
Das Wettbewerbsrecht und das Kartellrecht sind zu beachten. Insbesondere gilt:
Mitarbeiter*innen müssen ihre Teilnahme an Verbandsveranstaltungen deshalb sorgfältig planen. Wenn Sie Fragen zur Teilnahme an einer solchen Veranstaltung oder zu den Grenzen eines zulässigen Informationsaustausches haben, müssen sie sich mit dem für Meldungen zuständigen Ansprechpartner (siehe Abschnitt J) abstimmen.
Jeglicher Kontakt mit Wettbewerbern mit dem Ziel, die vorstehend genannten Gesichtspunkte zu besprechen, kann Ursache kartellrechtlicher Bedenken sein, selbst auf informeller und gesellschaftlicher Ebene. Dies gilt auch für ein einmaliges Offenlegen von geschäftlich sensiblen Informationen gegenüber Wettbewerbern oder das Entgegennehmen solcher Informationen von Wettbewerbern. Grundsätzlich zulässig sind Industriestatistiken ohne die Erkennbarkeit einzelner Unternehmen.
Es ist allen Mitarbeiter*innen verboten, in- und ausländischen Behörden bzw. ihren Mitarbeiter*innen für die Vornahme oder Unterlassung einer Amtshandlung einen persönlichen Vorteil anzubieten, zu versprechen oder zu gewähren.
Das gilt auch, wenn die entsprechenden Handlungen durch die Zwischenschaltung von Dritten vorgenommen werden sollen, zum Beispiel durch Angehörige, Freunde, Agenten, Berater oder Vermittler, oder die Vorteile solchen nahestehenden Personen zugutekommen sollen.
Anweisungen von Behörden und sonstiger öffentlicher Stellen ist Folge zu leisten. Subventionsrechtliche Bestimmungen sind einzuhalten.
Die Constantin Film Gruppe leistet Geld- und Sachspenden für gemeinnützige und wohltätige Zwecke wie Bildung, Wissenschaft, Kunst, Kultur, Sport und Soziales.
Spenden dürfen nur nach vorheriger schriftlicher Genehmigung des/der zuständigen Geschäftsführer*in oder Vorstands geleistet werden.
Die Constantin Film Gruppe tritt auch als Sponsor von Veranstaltungen und Projekten zugunsten der genannten gemeinnützigen und wohltätigen Zwecke auf.
Das Sponsoring und die Leistung von Spenden hat in Übereinstimmung mit den geltenden Gesetzen und vorstehenden Regelungen zur Vermeidung von Korruption und Interessenkonflikten und zum Schutz des Unternehmensvermögens zu erfolgen.
Für unsere internen, vertraulichen oder sonst geschützten Informationen gilt das Gebot der Verschwiegenheit. Hierzu zählen grundsätzlich alle nicht extern publizierten Informationen über interne Unternehmensplanungen, Produktionspläne, Kalkulationen, die internen Strukturen unserer Unternehmen, Kosten und Ergebnisse unserer Projekte, der Inhalt von Verhandlungen oder Vertragsabschlüssen sowie Informationen aus dem internen Berichtswesen. Diese Daten und Informationen dürfen nur im Rahmen des Aufgabengebiets verwendet werden. Das gleiche Verschwiegenheitsgebot gilt für alle nicht-öffentlichen Daten über oder von unseren Geschäftspartnern und Kunden. Das Vertrauen unserer Geschäftspartner in die Wahrung dieser Vertraulichkeit ist ein wesentlicher Faktor für den geschäftlichen Erfolg der Constantin Film Gruppe.
Auf den Schutz urheberrechtlicher Werke ist besonders zu achten. Dies gilt sowohl für Werke, die von Gesellschaften der Constantin Film Gruppe entwickelt werden, wie für solche, die von Dritten zur Verfügung gestellt werden.
Als international tätiges Unternehmen ist für die Constantin Film Gruppe die Nutzung moderner Informations- und Kommunikationstechnologie ein unabdingbarer Bestandteil der Geschäftsprozesse.
Bezüglich der Privatnutzung von Kommunikationseinrichtungen gilt die jeweils aktuelle Betriebsvereinbarung über die Nutzung von Internet und E-Mail.
Politische Äußerungen über von der Constantin Film Gruppe den Mitarbeiter*innen zur Verfügung gestellte Kommunikationsmittel sind untersagt, soweit nicht klargestellt ist, dass es sich um die persönliche Meinung des/der Mitarbeiter*in und nicht um eine der Constantin Film Gruppe zuzurechnende Äußerung handelt. Beleidigende Äußerungen, üble Nachreden oder Verleumdungen, sowie verfassungsfeindliche, rassistische, homo- oder transphobe oder pornographische Äußerungen oder Abbildungen dürfen über von der Constantin Film Gruppe zur Verfügung gestellte Kommunikationsmittel nicht verbreitet werden.
Im Übrigen dürfen über von der Constantin Film Gruppe zur Verfügung gestellte Kommunikationsmittel nur legale Inhalte bezogen und verbreitet werden. Insbesondere ist auf den Schutz urheberrechtlich geschützter Werke zu achten.
Die Constantin Film Gruppe ist in besonderem Maße auf ein störungsfreies Funktionieren der von ihr genutzten IT-Systeme und Kommunikationsmittel angewiesen. Wir sind deshalb bemüht, angemessene technische und organisatorische Maßnahmen zu treffen, um die Funktionalität unserer IT-Systeme und Kommunikationsmittel zu sichern. Insbesondere das Internet ist durch mögliche Angriffe der Cyber-Kriminalität besonderen Gefährdungen ausgesetzt, die zu Störungen des gesamten IT-Systems der Constantin Film Gruppe führen können. Alle Mitarbeiter*innen sind deshalb aufgefordert, besonders sorgfältig mit den von ihnen genutzten Kommunikationsmitteln umzugehen.
Die Sicherheit und Unversehrtheit der Gesundheit aller Mitarbeiter*innen ist uns ein hohes und zu achtendes Gut. Die Constantin Film Gruppe erwartet deshalb von allen Vorgesetzten und Mitarbeiter*innen:
Es gelten die im Code of Conduct geregelten Grundsätze.
Es gelten die im Code of Conduct geregelten Grundsätze.
Im Interesse der Gesundheit und Sicherheit aller Mitarbeiter*innen, Mitwirkenden und Besucher hat jede*r Mitarbeiter*in an seinem/ihrem Arbeitsplatz die geltenden Gesetze, Vorschriften und Standards zur Arbeitssicherheit einzuhalten und Vorgaben der Berufsgenossenschaften insbesondere zum Gesundheitsschutz und zur Vermeidung pandemischer Erkrankungen (z.B. BG HW, BG ETEM) zu beachten.
Die Mitarbeiter*innen sind verpflichtet, personenbezogene Daten in allen Geschäftsprozessen sensibel handzuhaben. Personenbezogene Daten dürfen nur gemäß den geltenden Datenschutzgesetzen erhoben, genutzt und aufbewahrt werden. Das gilt für Daten von Mitarbeiter*innen ebenso wie für Daten von Mitwirkenden, Kunden, Lieferanten, Wettbewerbern und sonstigen Personen.
Zur Gewährleistung eines effektiven Datenschutzes hat die Constantin Film Gruppe eine/n Datenschutzbeauftragten bestellt und eine entsprechende Datenschutz-Richtlinie erlassen, die von allen Mitarbeiter*innen zu beachten ist. Berechtigten Ansprüchen der Betroffenen auf Auskunft, Berichtigung, Löschung oder Sperrung ihrer personenbezogenen Daten ist nachzukommen.
Die Übermittlung außerhalb des europäischen Wirtschaftsraums erfolgt nur, sofern sichergestellt ist, dass im Hinblick auf den Empfänger adäquate Datenschutzstandards im Sinne des europäischen Rechts bestehen.
Es gelten die im Code of Conduct geregelten Grundsätze. Klima- und Umweltschutz haben für die Constantin Film Gruppe eine große Bedeutung. Die Constantin Film Gruppe hat sich zur Einhaltung der Mindeststandards ökologischen Produzierens und der Vorgaben aus der Green Charter des European Producers Club verpflichtet. Auch jede*r Mitarbeiter*in ist für den Umweltschutz in seinem/ihrem Arbeitsbereich mitverantwortlich und verpflichtet, die Gesetze, Vorschriften und Standards zum Umweltschutz einzuhalten.
Die Constantin Film Gruppe arbeitet nur mit seriösen Geschäftspartnern zusammen, die sich im Rahmen der gesetzlichen Vorschriften bewegen und keine illegalen Finanzmittel verwenden.
Jede*r Mitarbeiter*in hat die in dem jeweiligen Land geltenden Gesetze gegen Geldwäsche zu befolgen und Verdachtsmomente, die auf Geldwäsche hindeuten, unverzüglich einem Ansprechpartner nach Abschnitt J zu melden.
Die Constantin Film Gruppe beachtet die für die Exportkontrolle einschlägigen Rechtsnormen des nationalen und internationalen Rechts und wird damit ihrer Rolle als international tätiger Konzern gerecht.
Genehmigungserfordernisse im Rahmen des Exports unserer Produkte sind strikt einzuhalten. Export- und Unterstützungsverbote müssen ausnahmslos beachtet werden.
Die aktuell geltenden Zollbestimmungen sind sowohl beim Export als auch beim Import von Waren einzuhalten.
Für Mitarbeiter*innen können Compliance-Verstöße die folgenden Konsequenzen haben:
Wir werden in belegten Compliance-Verstößen angemessene Konsequenzen beschließen und umsetzen. Alle zu treffende Maßnahmen unterliegen dabei stets dem anwendbaren Recht und müssen die Rechte der bestehenden Arbeitnehmervertretungen achten.
Wir werden jede Form von Repressalien gegenüber Mitarbeiter*innen unterlassen, die vermutete oder tatsächliche Verstöße gegen diese Compliance-Richtlinie melden oder in sonstiger Weise zur Kenntnis geben. Alle Mitarbeiter*innen sind auch ihrerseits verpflichtet, solche Repressalien zu unterlassen.
Der Betriebsrat der Constantin Film AG wirkte bei der Aufstellung dieser Compliance-Richtlinie im Rahmen seiner gesetzlichen Mitbestimmungsrechte gem. § 87 Abs. 1 BetrVG mit.
Wenn Ihnen Compliance-Verstöße bekannt werden, sind Sie verpflichtet, diese unverzüglich zu melden.
Wenn Sie eine Meldung wegen eines Verstoßes gegen diese Compliance-Richtlinie machen wollen oder Bedenken oder Fragen zur Auslegung dieser Compliance-Richtlinie oder zu konkreten Vorkommnissen haben, sprechen Sie mit Ihrem Vorgesetzten oder der zuständigen Fachabteilung, zum Beispiel mit der Personalabteilung bei arbeitsvertraglichen Themen.
Ist die Klärung mit bzw. Meldung bei dem Vorgesetzten oder der zuständigen Fachabteilung nicht möglich oder bleiben weiterhin Bedenken, stehen Ihnen folgende Ansprechpartnerinnen zur Verfügung. Diese können jederzeit auch direkt angesprochen werden, auf Wunsch auch vertraulich und anonym.
Katharina Hiersemenzel
SVP Public Policy
Constantin Film AG
+49 89 4444 60 132
katharina.hiersemenzel@constantin.film
Katja Kessler
EVP Business & Legal Affairs
Constantin Film AG
+49 89 4444 60 216
katja.kessler@constantin.film
Diese Compliance-Richtlinie ist ab dem Tag ihrer Bekanntgabe zu beachten. Sie wird regelmäßig den jeweiligen gesetzlichen und internen Vorgaben entsprechend angepasst.